Prüfungsstufen

Basispr¨¹fung (BP)

  • Das erste Jahr des Bachelorstudiums wird mit der Basispr¨¹fung abgeschlossen.
  • Die Basispr¨¹fung ist immer zu mindestens einem Pr¨¹fungsblock zusammengefasst, was bedeutet, dass alle Pr¨¹fungen in der gleichen Session abgelegt werden m¨¹ssen.
  • Fristen:
    Die Basispr¨¹fung muss innerhalb von zwei Jahren nach Studienbeginn bestanden sein. Der erste Versuch sollte unmittelbar am Ende des ersten Studienjahres gemacht werden, sp?testens jedoch in der darauffolgenden Wintersession.
    Eine Wiederholung muss sp?testens am Ende des zweiten Studienjahres erfolgen.

Aufgeteilte Basispr¨¹fung

  • Seit dem Herbstsemester 2016 wird die Basispr¨¹fung in mehreren Bachelor-Studieng?ngen nicht mehr als gesamtes nach einem Jahr gepr¨¹ft, sondern in zwei unabh?ngigen Bl?cken, von denen der eine bereits nach dem ersten Semester, der andere nach dem zweiten Semester abgelegt werden kann.
  • Die Basispr¨¹fung ist bestanden, wenn beide Basispr¨¹fungsbl?cke jeweils bestanden sind.
  • Fristen:
    Die Basispr¨¹fung, bestehend aus zwei separaten Pr¨¹fungsbl?cken, muss ¨C einschliesslich einer allf?lligen Wiederholung ¨C innerhalb von vier Semestern ab Studienbeginn in diesem Studiengang abgelegt werden.  
    Die zu einem einzelnen Basispr¨¹fungsblock geh?renden Pr¨¹fungen m¨¹ssen innerhalb derselben Pr¨¹fungssession abgelegt werden.
    Die Basispr¨¹fungsbl?cke k?nnen unabh?ngig voneinander in unterschiedlichen oder in derselben Pr¨¹fungssession abgelegt werden.
    Die einzelnen Basispr¨¹fungsbl?cke k?nnen in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden.
    Ausstehende Pr¨¹fungsversuche verfallen nach Ablauf der Frist f¨¹r die Basispr¨¹fung und berechtigen nicht zu einer Verl?ngerung der Frist.

Bachelor (BSc)

Master (MSc)

Auflagen

  • Der Zulassungsausschuss ¨¹berpr¨¹ft, wie weit die Vorbildung der Bewerber/innen f¨¹r einen Studiengang erf¨¹llt sind. Fehlende bzw. nicht ausreichende Vorkenntnisse m¨¹ssen durch das Erbringen zus?tzlicher Studienleistungen - sogenannter Auflagen - ausgeglichen werden.
  • Diese Auflagen k?nnen gem?ss Zulassungsentscheid als Einzelpr¨¹fungen aber auch als individuell zusammengestellte Pr¨¹fungsbl?cke gepr¨¹ft werden.

Didaktische Ausbildung

  • Das Lehrdiplom f¨¹r Maturit?tsschulen (LD) bescheinigt den erfolgreichen Abschluss einer didaktischen Ausbildung im jeweiligen Fach im Hinblick auf das Unterrichten an Gymnasien und anderen Bildungseinrichtungen.
    Die Erteilung des Lehrdiploms setzt einen entsprechenden universit?ren Master-Abschluss voraus. 
  • Das Didaktik-Zertifikat (DZ) bescheinigt den erfolgreichen Abschluss einer didaktischen Grundausbildung im jeweiligen Fach.
  • Siehe auch Informationen zur Didaktischen Ausbildung

Master of Advanced Studies (MAS)

  • Master of Advanced Studies (MAS) und Master of Business Administration (MBA) sind Programme der universit?ren Weiterbildung. Sie setzen einen Hochschulabschluss auf der Masterstufe (MSc, MA) und Berufserfahrung oder einen gleichwertigen Bildungsstand bereits voraus. Siehe auch Informationen zum MAS

Certificate of Advanced Studis (CAS)
Diploma of Advanced Studies (DAS)

  • CAS- und DAS Programme dienen der Vertiefung oder der interdisziplin?ren Erweiterung der fachlichen F?higkeiten. Sie richten sich an berufst?tige Hochschulabsolvent/innen, die sich beruflich weiterentwickeln oder spezialisieren wollen.
  • Siehe auch CAS-Programme bzw. DAS-Programme
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